--- Aktuelles ---

häufige Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt


Februar 2005

1. Versicherungen des Landes

 

Warum braucht man im Ehrenamt einen Versicherungsschutz?

Ehrenamtliche gehen - ebenso wie Hauptamtliche - bei ihrer Arbeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als Hauptamtliche, hat das Land NRW Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.

 

Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Unfallversicherung des Landes geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.

 

Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Landes geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.

Rechtlich selbständigen Vereinigungen, also beispielsweise e.V.s, wird der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen, die dann auch jede Form der ehrenamtlichen Mitarbeit deckt.

 

Bin ich auch haftpflichtversichert, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?

Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.


In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes unfallversichert?

Es gelten folgende versicherte Leistungen:
175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität,
10.000 € für den Todesfall / oder Bestattungskosten,
2.000 € für Heilkosten (subsidiär),
1.000 € für Bergungskosten (subsidiär).

 

In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes haftpflichtversichert?

Versichert ist das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko von ehrenamtlich Tätigen in folgenden Umfang:
· 2.000.000 € wegen Personenschäden je Ereignis,
· 2.000.000 € wegen Sachschäden je Ereignis,
· bis zu 2.000 € wegen Abhandenkommen und Beschädigung von eingebrachten Sachen.
Es besteht ein Selbstbehalt von 50 € pro Schaden.

 

Was kostet es mich, wenn ich im Rahmen der Landesversicherungen geschützt sein möchte?

Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen.

 

Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Versicherungsschutz zu erhalten?

Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.

 

Wo kann ich einen Schaden melden?

Bitte rufen Sie folgende Telefonnummer an: 0 52 31/603-6112. Dort wird man das Notwendige veranlassen.

 

2. Vorrangige Versicherungen

 

Wo bin ich als Ehrenamtliche eines eingetragenen Vereins unfallversichert?

Falls für Ihre Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist und Ihr Verein keine private Unfallversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen hat, sind Sie über die Unfallversicherung des Landes geschützt.

 

Warum brauchen eingetragene Vereine eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung?

Das Land will mit der Landesversicherung vor allem rechtlich unselbständige Initiativen und Vereinigungen absichern. Es geht davon aus, dass eingetragene Verein eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Falle eines von Ihnen verursachten Schadens kann sich die geschädigte Person aussuchen, ob sie Sie selbst oder den Verein in Regress nimmt. Hat ein Verein in diesem Fall keine Vereinshaftpflichtversicherung, haftet der Vorstand regulär mit seinem Privatvermögen. Vereinshaftpflichtversicherungen schützen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.

 

Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Soziales / Gesundheit unfallversichert?

Als ehrenamtlich Tätige im Bereich Soziales / Gesundheit (auch: kirchliche Wohlfahrtsverbände) fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert und benötigen die Versicherungen des Landes nicht. Fragen Sie Ihren Träger, ob er bei der BGW registriert ist oder beschaffen Sie sich als Mitglied einer freien Vereinigung Informationen bei www.bgw-online.de oder:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Telefon (040) 202 07-0

Sollten Sie nicht gesetzlich unfallversichert sein, gilt jedoch die Unfallversicherung des Landes.

 

Wo bin ich als Ehrenamtliche eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung versichert?

Als ehrenamtlich Tätige eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Unfallkasse des Landes NRW. Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert. Sollten Sie nicht gesetzlich unfallversichert sein, gilt jedoch die Unfallversicherung des Landes.

Für Schäden, die Sie bei Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen verursachen, gilt im Prinzip die Haftpflichtversicherung Ihres Trägers.

Bitte fragen Sie Ihren Träger sowohl zur Unfall- als auch zur Haftpflichtversicherung nach Details.

 

Wo bin ich als Ehrenamtliche im kirchlichen Bereich versichert?

Als ehrenamtlich Tätige im Bereich der Kirchen gilt für Sie unter Umständen der gesetzliche Versicherungsschutz, vor allem dann, wenn Sie ein kirchliches Amt bekleiden. Wenn Sie dagegen praktisch tätig sind, haben die Kirchen für Sie bereits private Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, so dass Sie die Versicherungen des Landes nicht benötigen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Diözese oder Ihrem zuständigen Bistum nach Details.

 

Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Sport versichert?

Wenn Ihr Verein Mitglied des Landessportbunds ist, so sind Sie im Rahmen einer speziell für Ihre Belange entwickelten Sportversicherung gegen Unfall- und Haftungsrisiken geschützt und benötigen die Versicherungen des Landes nicht. Details erfahren Sie bei Versicherungsbüro des LSB NRW, Telefon 02351-947540.

Sollten Sie kein Mitglied des Landessportbundes sein, sind Sie als Ehrenamtliche über die Versicherung des Landes NRW geschützt. Die Teilnehmenden an Sportgruppen genießen jedoch - im Unterschied zur Sportversicherung - diesen Schutz nicht.

 

Bin ich als Mitglied eines ehrenamtlichen Haushaltsdienstes / eines ehrenamtlichen Dienstes für Kleinreparaturen über die Versicherungen des Landes haftpflichtversichert?

Ja. Die Versicherungssumme für derartige "Schäden aus beruflicher Tätigkeit" ist jedoch auf 10.000 € pro Jahr begrenzt.

 

Bin ich über das Land unfallversichert, wenn ich auch eine private Unfallversicherung habe?

Ja. Ihre private Unfallversicherung ergänzt sowohl die gesetzliche Unfallversicherung als auch die Unfallversicherung des Landes.

 

Bin ich über das Land haftpflichtversichert, wenn ich auch eine private Haftpflichtversicherung habe?

Ja. Bitte machen Sie im Schadenfall jedoch Angaben zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Der Versicherer des Landes prüft dann, ob seine Leistungen ihm von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung zurück erstattet werden können.

 

3. Mögliche Zusatzversicherungen

 

Wie bin ich versichert, wenn ich beim ehrenamtlichen Einsatz einen Unfall mit meinem privaten Kfz habe?

Derjenige, der einen Verkehrsunfall verursacht, ist durch die Kfz-Haft-pflicht-versicherung des Fahrzeugs gegen Regressansprüche der Geschädigten geschützt. Sind Sie also unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, wird Ihr Schaden durch die Versicherung des Unfallgegners ausgeglichen.

Wenn Sie mit Ihrem privaten Kfz selbst einen Unfall verursachen, kommt Ihre eigene Versicherung für die Schäden auf. Sie werden jedoch in den Prämien zurückgestuft und müssen gegebenenfalls den Selbstbehalt Ihrer Kaskoversicherung tragen.

Ihr Träger kann für diesen Fall eine "Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung" für seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter abschließen. Diese ersetzt mit einer einmaligen Zahlung die finanziellen Nachteile, die demjenigen entstehen, der den Verkehrsunfall verursacht hat.

 

Wie sind mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall geschützt? Braucht man eine zusätzliche Insassenunfallversicherung?

Für die Schäden, die mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall erleiden, kommt ebenfalls die Versicherung des Schadenverursachers auf. Seit der Schuldrechtsreform vor einigen Jahren wird keine Insassenunfallversicherung mehr benötigt.

 

Bin ich als Vermittlerin ehrenamtlicher "Omas und Opas", die Kinder bei Abwesenheit der Eltern in deren Haushalt betreuen, ausreichend über die Versicherungen des Landes geschützt?

Ja. Trotzdem müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Betreuungspersonen auf ihre Arbeit vorbereitet und angemessen qualifiziert sind.

 

Bin ich als Veranstalter eines Stadtteilfestes / eines Ausflugs / eines Seminars über die Versicherungen des Landes ausreichend geschützt?

Ja, wenn Sie die Veranstaltung als Initiative ohne rechtliche Selbständigkeit organisieren. Wird die Veranstaltung von einem rechtlichen selbständigen Träger, also z.B. einem Verein, organisiert, empfehlen wir, dass der Verein seinen eigenen Versicherungsschutz überprüft und eventuell ergänzt.

 

Welche Versicherung ist zuständig, wenn eine von mir betreute Person einen Schaden verursacht?

Im Regelfall ist die Person, die den Schaden verursacht, für den Ausgleich zuständig.

 

Wie bin ich versichert, wenn ich als ehrenamtlicher Berater Fehler mache, die zu Vermögensschäden der Beratenen führen?

Für derartige Tätigkeiten benötigen Sie eine eigene Vermögensschadenversicherung. Die Versicherung des Landes deckt nur die Verletzung des Datenschutzes und Vermögensschäden ab, die nicht aus beratender Tätigkeit, sondern aus der deliktischen Haftung des Schadensverursachers resultieren. Beispielsweise trifft sie dann zu, wenn ein Ehrenamtlicher einen Geschäftsmann einparkt und diesem durch das verspätete Eintreffen bei einer Verhandlung ein Vertrag mit entsprechenden finanziellen Folgen verloren geht.

 

Wohin kann ich mich wenden, um Informationen über ggf. notwendige weitere Versicherungen zu erhalten?

Bitte rufen Sie den Makler an, der auch die Sammelverträge des Landes betreut. Dies ist Herr Schultz vom Union-Versicherungsdienst, Tel.: 05231/603-6112.

 

Wo kann ich mich zu Fragen beraten lassen, die das Call Center nicht beantworten kann?

Bitte rufen Sie den Makler an, der auch die Sammelverträge des Landes betreut. Dies ist Herr Schultz vom Union-Versicherungsdienst, Tel.: 05231/603-6112.

 

Sie können sich hier noch ein entsprechendes Merkblatt herunterladen (pdf-Datei, ca. 226 kb).